Angemessenheits- und Eignungsprüfung

Angemessenheitsprüfung mit dem Lebens- und Vorsorgeplan der FinConTec AG

Mit der neuen Gesetzgebung im Bereich der Finanzdienstleistung (FIDLEG) werden die Begriffe der sog. Angemessenheitsprüfung und Eignungsprüfung eingeführt.

Bei Finanzdienstleistungen ist Rechtssicherheit für einen allfälligen Streitfall unter der neuen Gesetzgebung nur dann gegeben, wenn der Finanzdienstleister die ganzen finanziellen Verhältnisse der Kundin oder des Kunden vor der Empfehlung zu einer einzelnen Anlage aufnimmt, von der Kundin oder dem Kunden den Status unterzeichnen lässt und dokumentarisch einwandfrei belegbar archiviert. Das Einfachste dazu ist ein detaillierter und individueller Lebens- und Vorsorgeplan mit sämtlichen relevanten Daten der Kundin oder des Kunden, der übersichtlich und transparent für beide Parteien ist. Nur dann ist sichergestellt, dass die Grundlage der Finanzdienstleistung allen Beteiligten bekannt ist.

Auch für später hinzugezogene Dritte, wie Richter oder Anwälte, ist erst dann genau ersichtlich, auf welcher Grundlage die Finanzendienstleistung erfolgte.

Unsere Schwesterfirma VVK AG macht diese Vorabklärung mittels des Lebens- und Vorsorgeplans der FinConTec AG schon seit langem und verfügt über 10‘000 archivierte Lebens- und Vorsorgepläne zur Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden.

Kooperationspartner der FinCoach AG können von der Erfahrung der VVK AG mit dem Lebens- und Vorsorgeplan profitieren und diesen ihren Kundinnen und Kunden zu hervorragenden Konditionen ebenfalls anbieten.

Angemessenheitsprüfung und Eignungsprüfung

Ein Finanzdienstleister muss nach FIDLEG/FINIG innerhalb der Anlageberatung für einzelne Transaktionen, die der Finanzdienstleister für den Kunden erbringt, eine Angemessenheitsprüfung durchführen. Dabei muss der Finanzdienstleister die „Kenntnisse und Erfahrungen der Kundin oder des Kunden mit der in Frage stehenden Geschäftsart kennen“. Daraus muss er beurteilen, „ob der fragliche Produkttyp oder die zu erbringende Dienstleistung für diese Kundin oder diesen Kunden angemessen ist“.

Die Eignungsprüfung geht einen Schritt weiter. Diese findet Anwendung, wenn die Beratung des Finanzdienstleisters sich nicht nur auf einzelne Transaktionen, sondern unter Kenntnis des gesamten Kundenportfolios erfolgt. In diesen Fällen muss er sich nicht nur nach den Erfahrungen und Kenntnissen, sondern auch nach den Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen seiner Kundinnen und Kunden erkundigen und gestützt auf deren Auskünfte eine Eignungsprüfung durchführen. Wir erstellen dazu einen Lebens- und Vorsorgeplan für jede Kundin und jeden Kunden

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